foto1
foto1
foto1
foto1
foto1
Herzlich willkommen beim TSV Eslarn

Ehrenordnung des TSV Eslarn e.V

 

Besondere Verdienste um den Sport werden vom TSV Eslarn durch folgende Ehrungen gewürdigt:

 

a) Urkunden

 

b) Ehrenurkunden

 

c) Vereinsnadel in Silber oder Gold

 

d) die Ehrenmitgliedschaft

 

e) den Ehrenvorsitz

 

Für die Vereinsmitgliedschaft im Verein werden folgende Auszeichnungen verliehen:

 

a) für 10-, 20- und 25jährige Vereinsmitgliedschaft: Vereinsnadel in Silber

 

b) für 30-, 40jährige Vereinsmitgliedschaft: Vereinsnadel in Gold

 

c) ab 50jähriger Vereinsmitgliedschaft Vereinsnadel in Gold mit Urkunde

 

Bei der Berechnung der Vereinszugehörigkeit wird das Eintrittsjahr bzw. das Wiedereintrittsjahr als volles Jahr gerechnet. Die Berechnung ist nicht vom Alter abhängig. Die Ehrung soll auf der Mitgliederversammlung oder bei besonderen Anlässen vorgenommen werden.

 

Mitglieder oder auch Nichtmitglieder können für besondere Verdienste und Leistungen für den Verein oder für besondere sportliche Leistungen geehrt werden. Vorschläge können von allen Vereinsmitgliedern bei der Mitgliederversammlung und/oder beim Vorstand eingereicht werden. Die Auszeichnungsmöglichkeiten sind Urkunden, Erinnerungsteller -pokale und Sachpreise.

 

Die Ehrung soll auf der Mitgliederversammlung oder bei besonderen Anlässen vorgenommen werden.

 

Es können je nach Mitgliederzahl und Satzung Ehrenmitglieder und in Steigerung Ehrenvorstände ernannt werden. Sie werden von der Mitgliederversammlung oder von der Vorstandschaft ernannt.

 

Mit der Ernennung von Ehrenmitgliedern sollen verdiente Persönlichkeiten des Vereins für ihr langjähriges Engagement geehrt werden. Die Ehrenmitgliedschaft soll eine besondere und seriöse Ehrung bleiben. Ehrenmitglieder sind immer auch Repräsentanten des Vereins.

 

Ehrenmitglieder müssen mit den Grundsätzen des Vereinslebens und der geltenden Satzung, vertraut sein und diese langfristig mittragen wollen.

 

Die Ehrenmitgliedschaft gilt auf Lebenszeit. Eine Aufhebung sollte grundsätzlich nur in beiderseitigem Einverständnis zwischen Ehrenmitglied und Vorstandschaft erfolgen.

 

Ehrenmitglieder erhalten besondere Aufmerksamkeit im Vereinsleben, so werden sie  grundsätzlich postalisch zu Mitgliederversammlungen eingeladen. Die Ernennung erfolgt per Ehrenurkunde und soll auf der Mitgliederversammlung oder bei besonderen Anlässen vorgenommen werden.

 

Ehemalige Vorstände, die sich um die Entwicklung des Vereins verdient gemacht haben, können in der Steigerung der Ehrenmitgliedschaft zu Ehrenvorständen ernannt werden. Sie sollen damit den Verein als Berater und Förderer verbunden bleiben.  Die Ehrenvorstandschaft gilt auf Lebenszeit.

 

Die Ernennung erfolgt per Ehrenurkunde und soll auf der Mitgliederversammlung oder bei besonderen Anlässen vorgenommen werden.

Der Vorstand