Ehrenordnung
des TSV Eslarn e.V
Besondere Verdienste um den Sport werden vom TSV Eslarn
durch folgende Ehrungen gewürdigt:
a) Urkunden
b) Ehrenurkunden
c) Vereinsnadel in Silber oder Gold
d) die Ehrenmitgliedschaft
e) den Ehrenvorsitz
Für die Vereinsmitgliedschaft im Verein werden folgende
Auszeichnungen verliehen:
a) für 10-, 20- und 25jährige Vereinsmitgliedschaft:
Vereinsnadel in Silber
b) für 30-, 40jährige Vereinsmitgliedschaft: Vereinsnadel in
Gold
c) ab 50jähriger Vereinsmitgliedschaft Vereinsnadel in Gold
mit Urkunde
Bei der Berechnung der Vereinszugehörigkeit wird das
Eintrittsjahr bzw. das Wiedereintrittsjahr als volles Jahr gerechnet. Die
Berechnung ist nicht vom Alter abhängig. Die Ehrung soll auf der
Mitgliederversammlung oder bei besonderen Anlässen vorgenommen werden.
Mitglieder oder auch Nichtmitglieder können für besondere
Verdienste und Leistungen für den Verein oder für besondere sportliche
Leistungen geehrt werden. Vorschläge können von allen Vereinsmitgliedern bei
der Mitgliederversammlung und/oder beim Vorstand eingereicht werden. Die
Auszeichnungsmöglichkeiten sind Urkunden, Erinnerungsteller -pokale und
Sachpreise.
Die Ehrung soll auf der Mitgliederversammlung oder bei
besonderen Anlässen vorgenommen werden.
Es können je nach Mitgliederzahl und Satzung
Ehrenmitglieder und in Steigerung Ehrenvorstände ernannt werden. Sie
werden von der Mitgliederversammlung oder von der Vorstandschaft ernannt.
Mit der Ernennung von Ehrenmitgliedern sollen verdiente
Persönlichkeiten des Vereins für ihr langjähriges Engagement geehrt werden. Die
Ehrenmitgliedschaft soll eine besondere und seriöse Ehrung bleiben.
Ehrenmitglieder sind immer auch Repräsentanten des Vereins.
Ehrenmitglieder müssen mit den Grundsätzen des Vereinslebens
und der geltenden Satzung, vertraut sein und diese langfristig mittragen
wollen.
Die Ehrenmitgliedschaft gilt auf Lebenszeit. Eine Aufhebung
sollte grundsätzlich nur in beiderseitigem Einverständnis zwischen
Ehrenmitglied und Vorstandschaft erfolgen.
Ehrenmitglieder erhalten besondere Aufmerksamkeit im
Vereinsleben, so werden sie
grundsätzlich postalisch zu Mitgliederversammlungen eingeladen. Die
Ernennung erfolgt per Ehrenurkunde und soll auf der Mitgliederversammlung oder
bei besonderen Anlässen vorgenommen werden.
Ehemalige Vorstände, die sich um die Entwicklung des Vereins
verdient gemacht haben, können in der Steigerung der Ehrenmitgliedschaft zu
Ehrenvorständen ernannt werden. Sie sollen damit den Verein als
Berater und Förderer verbunden bleiben. Die Ehrenvorstandschaft gilt auf
Lebenszeit.
Die Ernennung erfolgt per Ehrenurkunde und soll auf der
Mitgliederversammlung oder bei besonderen Anlässen vorgenommen werden.
Der Vorstand
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